Gesetze und Richtlinien
Die Niedersächsische Technische Hochschule pflegt und entwickelt die Wissenschaften in den Bereichen Ingenieurwissenschaften, Architektur, Informatik, Naturwissenschaften und Mathematik (NTH-Fächergruppen). Ihr Ziel ist es, im Rahmen einer gemeinsamen Entwicklungsplanung ein Stärken basiertes Profil dieser Fächer zu etablieren. Sie entwickelt zukunftsgerichtete Forschungsschwerpunkte und –zentren und sorgt für die Abstimmung der Studienangebote ihrer Mitglieder.
Die NTH bündelt die gemeinsame Strategie aller drei Mitglieder in einer übergeordneten universitären Struktur mit dem Recht der Selbstverwaltung.
Das Gesetz zur Errichtung der Niedersächsischen Technischen Hochschule (NTH-Gesetz) wurde am 15. Dezember 2008 vom Landtag verabschiedet.
Der Sitz der NTH ist für jeweils zwei Jahre am Sitz einer der Mitgliedsuniversitäten in der Reihenfolge Braunschweig, Clausthal und Hannover
Die Grundordnung der NTH wurde am 14. Oktober 2009 gemäß § 1 Abs. 1 Satz 4 des NTH-Gesetzes (NTHG) vom NTH-Senat beschlossen und vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur genehmigt.
Die Grundordnung schließt an das NTHG an und regelt weitere Bereiche der NTH zur besseren Vernetzung der Mitgliedsuniversitäten. Um in der Forschung eine Schwerpunktbildung zu erreichen sowie das Angebot in der Lehre besser abzustimmen, erhält die NTH laut Grundordnung eine Reihe von Kompetenzen. So kann sie im eigenen Namen Drittmittel bei den forschungsfördernden Stellen beantragen. Die bewilligten Mittel werden im Auftrag der NTH von den Mitgliedsuniversitäten verwaltet.
Die NTH setzt den Vorgaben der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gemäß die DFG-Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis um.
Diese regelt die allgemeinen Prinzipien wissenschaftlicher Arbeit für:
- Zusammenarbeit und Leitungsverantwortung in Arbeitsgruppen
- wissenschaftliche Veröffentlichungen
- Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses
- Sicherung und Aufbewahrung von Primärdaten
Die Richtlinie ist als Bestandteil der Lehre und der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses Voraussetzung für eine leistungsfähige, im internationalen Wettbewerb anerkannte wissenschaftliche Arbeit.


