Präsidium
Das NTH-Präsidium nimmt die Aufgaben nach § 37 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) wahr, soweit die NTH Funktionen anstelle der Mitgliedsuniversitäten ausübt. Daneben hat es folgende Bestimmung:
- Schwerpunktbildung- und Profilbildung sowie Internationalisierung,
- Sicherung und Verbesserung der Qualität von Lehre und Forschung, der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und Weiterbildung,
- Förderung der Stellung von Anträgen und Stellung von Anträgen der NTH bei forschungsfördernden Stellen,
- Förderung des Prozesses nach § 1 Abs. 3 Satz 3 und Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen als Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen.
Zusammensetzung
- ständige Mitglieder des Präsidiums: Präsidenten der drei Mitgliedsuniversitäten
- Prof. Dr. Jürgen Hesselbach, Technische Universität Braunschweig
- Prof. Dr. Thomas Hanschke, Technische Universität Clausthal
- Prof. Dr. Erich Barke, Leibniz Universität Hannover
- und als externe Mitglieder gemäß § 4 Abs. 1 NTH-Gesetz (NTHG) zwei Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege mit Erfahrung im Hochschulwesen
Vorsitz
Vorsitz im NTH-Präsidium und NTH-Senat bis 31.12.2012: Prof. Hanschke, Präsident der TU Clausthal. Der Vorsitz wechselt alle zwei Jahre in alphabetischer Reihenfolge aufgrund des Sitzwechsels. Vom 01.01.2009 bis 31.12.2010 hatte Prof. Hesselbach, Präsident der TU Braunschweig, den Vorsitz. Den nächsten Vorsitz des NTH-Präsidiums übernimmt am 01.01.2013 der Präsident der Leibniz Universität Hannover, Prof. Barke.
Sitzungen
- konstituierende NTH-Präsidiumssitzung am 14.01.2009
- Sitzungen im 14-tägigen Rhythmus in der Vorlesungszeit. (In der vorlesungsfreien Zeit je nach Bedarf, vgl. § 4, Abs. 1 der vorläufigen Geschäftsordnung für das NTH-Präsidium vom 17.02.2009.)







